Was bedeutet „Mindestalter“? Ab welchem Alter darf ich mit der Ausbildung beginnen?
„Mindestalter“ bedeutet, dass der Bewerber ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben muss, bevor ihm die Fahrerlaubnis erteilt werden darf, z.B. 18 Jahre für die Klasse C1. Sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters darf mit der Ausbildung begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Bei allen LKW-Klassen ist ein Vorbesitz eines Führerscheins mindestens der Klasse B erforderlich, so dass die LKW-Ausbildung erst nach der PKW-Ausbildung stattfinden kann.
Welche Bedeutung hat es, wenn ich ohne Fahrerlaubnis fahre?
Wer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und im öffentlichen Straßenverkehr ein erlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führt, begeht die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, die mit einer hohen Geld- oder sogar Haftstrafe geahndet wird. Eine Straftat liegt auch dann vor, wenn eine Fahrerlaubnis (z.B. Klasse C1) zwar vorliegt, diese aber nicht für das benutzte Fahrzeugkombination (z.B. der Klasse C) ausreicht.
Wie unterscheiden sich die Berechtigungen der Klassen C1 und C und was bringt mir der C1-Führerschein in meinem beruflichen Werdegang?
Die Klasse C1 berechtigt zum Führen mittlerer LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg. Sie überbrückt damit die Lücke zwischen dem leichten LKW der Klasse B (bis 3.500 kg) und dem schweren LKW der Klasse C. LKW bis 7.500 kg haben z.B. in der Logistik, im Handwerk und im Verteilerverkehr eine weite Verbreitung. Es handelt sich also um eine sinnvolle Erweiterung.
Für welchen Zeitraum werden die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E erteilt?
Die Klassen C1 und C1E werden bei der Ersterteilung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Danach wird die Fahrerlaubnis nach Vorlage von Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein darf, und die Untersuchung des Sehvermögens, die bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre alt sein darf, für jeweils fünf Jahre verlängert. Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Ist der Antragsteller zwischen 45 und 50 Jahre alt, wird die Fahrerlaubnis auf 5 Jahre befristet.
Für welchen Zeitraum werden die Fahrerlaubnisklassen C und CE erteilt?
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und CE werden nur befristet auf fünf Jahre erteilt. Danach wird die Fahrerlaubnis nach Vorlage von Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein darf, und die Untersuchung des Sehvermögens, die bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre alt sein darf, für weitere fünf Jahre verlängert. Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.
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