Der Führerschein der Klasse C
berechtigt zur Führung von:

„schweren“ Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse C dürfen Anhänger mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt.

Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse C beträgt 21 Jahre bzw. 18 Jahre bei abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder bei erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden. Es ist ein Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 5 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ebenfalls 5 Jahre.

Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bei den gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen für den Führerscheinerwerb der Klasse C sind folgende vier Fälle zu unterscheiden:

Fall 1:

Mit Vorbesitz der Klasse B

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts:

  • 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten; 6 mal Grundunterricht + 10 mal klassenspezifischer Unterricht.

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:

  • 5 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 2 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Woche 1
Woche 2

Beispielplan für den Fall mit Vorbesitz der Klasse B

Fall 2:

Mit Vorbesitz der Klasse C1

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts:

  • 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten; 6 mal Grundunterricht + 4 mal klassenspezifischer Unterricht.

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:

  • 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Woche 1
Woche 2

Beispielplan für den Fall mit Vorbesitz der Klasse C1

Fall 3:

Mit Vorbesitz der Klasse D1

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts:

  • 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten; 6 mal Grundunterricht + 4 mal klassenspezifischer Unterricht

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:

  • 5 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 2 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Woche 1
Woche 2

Beispielplan für den Fall mit Vorbesitz der Klasse D1

Fall 4:

Mit Vorbesitz der Klasse D

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts:

  • 8 Doppelstunden zu je 90 Minuten; 6 mal Grundunterricht + 2 mal klassenspezifischer Unterricht.

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:

  • 5 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 2 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Woche 1
Woche 2

Beispielplan für den Fall mit Vorbesitz der Klasse D

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie am theoretischen Unterricht teilnehmen und praktisch mindestens die “Sonderfahrten” durchführen. Für den Führerschein müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.

Darin müssen Sie zeigen, dass Sie:

  • sich mit den massgebenden gesetzlichen Vorschriften auskennen,
  • mit den Gefahren des Strassenverkehrs vertraut sind und damit umgehen können,
  • technische Kenntnisse (im Bezug auf das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse C) besitzen und diese praktisch anwenden können und
  • umweltbewusst und Energie sparend fahren können.
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