Jetzt schon mit 17 zum Führerschein
– so gehts! 


Das Begleitete Fahren ab 17 dient dem Erwerb von Erfahrung zur Minderung der Unfallbelastung. In dem dazu durchgeführten Modellversuch wurde nachgewiesen, dass die Teilnehmer am Begleiteten Fahren im ersten Jahr des Fahrens ohne Begleitung zu mehr als 20 Prozent weniger an Unfällen und an Verkehrsverstößen beteiligt waren als andere Fahranfänger. Daher wurde das Begleitete Fahren ab 17 ins Dauerrecht übernommen.


Fahrausweis

Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-jährigen keinen Führerschein, sondern eine nur im Inland (und in Österreich) als “Fahrausweis” geltende Prüfungsbescheinigung, die die Fahrerlaubnis dokumentiert. Die Prüfungsbescheinigung gilt noch bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist muss sie in einen Führerschein umgetauscht werden.

Nur in Begleitung

Wer am Begleiteten Fahren ab 17 teilnimmt, darf ab Erteilung der Prüfungsbescheinigung Kraftfahrzeuge der Klasse B nur in Begleitung namentlich in der Prüfungsbescheinigung benannter Personen auf öffentlichen Straßen führen. Das gilt auch für Fahrzeugkombinationen der Klassen BE und B96, sofern sich die Ausbildung und die Prüfung darauf erstreckten.

Früher Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung in der Fahrschule darf ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen; die theoretische Prüfung darf drei, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Für Ausbildung und Prüfung gelten dieselben Anforderungen wie für bereits 18-jährige.

Inkl. Klasse L & M

Die Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Klassen L und AM ein. Deshalb sind die Inhaber der Prüfungsbescheinigung berechtigt, im Inland Fahrzeuge dieser Klassen zu führen, und zwar ohne Begleitung.

Konsequenzen bei Verstößen

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson oder Sonderbescheinigung erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Das Nicht-Mitführen der Prüfungsbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt.

Was sonst noch zu beachten ist:

Die Prüfungsbescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen (insbesondere Polizeibeamten) auf Verlangen auszuhändigen.Seine Identität muss der Fahrer durch den amtlichen Lichtbildausweis belegen.Nehmen Sie als Begleitperson(en) Ihren Führerschein mit, damit Sie sich als berechtigter Begleiter ausweisen können.Melden Sie sicherheitshalber Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, dass Ihr Fahrzeug im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 eingesetzt wird.

 

Die Begleitpersonen

Funktion der Begleitpersonen:

Die Begleitpersonen sollen den jungen Fahrerinnen und Fahrern beratend zur Seite stehen. Sie dürfen, im Gegensatz zu einem Fahrlehrer, nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie sind nicht verantwortliche Führer des Fahrzeugs. Die Begleitpersonen können auf jedem beliebigen Fahrgastsitz des Fahrzeugs mitfahren.

Anforderungen an die Begleitpersonen:

Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.Sie müssen seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B oder der alten Klasse 3 besitzen.Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister stehen.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt.Sie müssen bei Antragsstellung namentlich genannt werden und ihr Einverständnis erklären. Die Begleitpersonen gelten nicht als Fahrzeugführer und die Fahranfänger sind für Ihr Fahren alleine verantwortlich.

Aber Achtung: Die Begleitpersonen unterliegen der 0,5-Promille-Regelung und dem Verbot des Fahrens unter Drogeneinfluss. Zwar müssten sie selbst im Falle einer alkoholischen Beeinflussung von mindestens 0,5 Promille bzw. dem Nachweis der Beeinflussung durch Drogen während der Begleitung keine Ahndung befürchten, aber dem Fahranfänger würde sofort die Fahrberechtigung entzogen.

 

Die für den BF17 Führerschein benötigten Formulare, können Sie hier downloaden:

Antrag BF17 für den Bewerber (PDF)

Antrag BF17 für den Begleiter (PDF) Hinweis: Je Begleiter ist eine Anlage erforderlich.


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