Der Führerschein der Klasse C1
berechtigt zur Führung von:
Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Mit Führerscheinklasse C1 dürfen Anhänger mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt.
Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse C1 beträgt 18 Jahre. Es ist ein Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 5 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr ist sie befristet auf 5 Jahre. Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Bei den gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen für den Führerscheinerwerb der Klasse A1 sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1:
Mit Vorbesitz der Klasse B
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts: 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten; 6 mal Grundunterricht + 6 mal klassenspezifischer Unterricht.
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:
- 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
- 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
- 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Beispielplan für den Fall mit Vorbesitz der Klasse B
Fall 2:
Mit Vorbesitz Klasse D1 oder D
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts: 8 Doppelstunden zu je 90 Minuten; 6 mal Grundunterricht + 2 mal klassenspezifischer Unterricht.
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:
- 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
- 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
- 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Beispielplan für den Fall mit Vorbesitz Klasse D1 oder D