Der Führerschein der Klasse B
berechtigt zur Führung von:
Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind .
Er beinhaltet die Klassen AM und L.
(ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A)
Wann darf ein Anhänger mitgeführt werden?
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Zulässige Gesamtmasse
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oderdie zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter
Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse B beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren. Ein Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 15 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist unbefristet. Jeder neue Führerscheinbesitzer erhält diesen für zwei Jahre “auf Probe”.
Richtige Zeit
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie am theoretischen Unterricht teilnehmen und praktisch mindestens die “Sonderfahrten” durchführen. Für den Führerschein müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
Vorwissen
Darin müssen Sie zeigen, dass Sie sich mit den massgebenden gesetzlichen Vorschriften auskennen,mit den Gefahren des Strassenverkehrs vertraut sind und damit umgehen können, technische Kenntnisse (im Bezug auf das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B) besitzen, diese praktisch anwenden können und umweltbewusst und Energie sparend fahren können.
Bei den gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen für den Führerscheinerwerb der Klasse B sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts:
14 Doppelstunden zu je 90 Minuten
12 mal Grundunterricht
2 mal klassenspezifischer Unterricht.
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:
5 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
4 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Beispielplan für den Fall ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Fall 2:
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts:
8 Doppelstunden zu je 90 Minuten
6 mal Grundunterricht
2 mal klassenspezifischer Unterricht.
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:
5 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
4 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf
Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Beispielplan für den Fall mit Vorbesitz einer anderen Klasse (z.B. Klasse A)