Der Führerschein der Klasse BE
berechtigt zur Führung von:


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Das gesetzliche Mindestalter

Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse BE beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren. 
Es ist ein Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 15 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist unbefristet.

Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:

3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie mindestens die “Sonderfahrten” durchführen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich, da Sie schon im Vorbesitz der Klasse B sein müssen und die theoretische Ausbildung somit bereits genossen haben. Für den Führerschein der Klasse BE müssen Sie also nur eine praktische Prüfung ablegen. Darin müssen Sie zeigen, dass Sie mit den Gefahren des Strassenverkehrs vertraut sind und damit umgehen können, insbesondere im Bezug auf das sichere Führen einer Kombination aus Kraftfahrzeug und Anhänger.

Die Prüfung kann von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 16:30 Uhr stattfinden. Die Fahrstunden können flexibel und individuell auf die vorigen Tage verteilt werden. Ganz wie Sie es wünschen!

Denkbar sind
zwei Fälle
:

FALL 1: Ergänzung Klasse B um die Klasse BE

Sie ergänzen Ihre bestehende Fahrerlaubnisklasse B um die Klasse BE.
Sie erwerben beide Fahrerlaubnisklassen B/BE direkt nacheinander.
Im 
ersten Fall  können Sie einfach und jederzeit Ihre Prüfung terminieren und die Fahrstunden mit Ihrem Fahrlehrer vereinbaren.


FALL 2: Vorbesitz der Klasse B

Im zweiten Fall ist zu beachten, dass für die Prüfung ein Vorbesitz der Klasse B erforderlich ist. Wenn Sie nun die Prüfung der Klasse BE direkt in die Anschlusswoche der Klasse B-Prüfung legen, ist es bei einem Nichtbestehen dieser nicht möglich, die Prüfung der Klasse BE anzutreten. Folgekosten durch erneute Prüfgebühren wären die Folge. Wir empfehlen daher, sich zunächst ausschließlich auf die Klasse B zu konzentrieren. Nach Bestehen der Prüfungen können Sie dann einfach und jederzeit Ihre BE-Prüfung terminieren.


Woche 1
Woche 2
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