Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg. Es handelt sich also um eine Ausweitung der Klasse B.
Darunter fallen laut “Auto- und Reiseclub Deutschland” rund 90% aller im Markt angebotenen Caravans.
Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse B96 beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren. Ein Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 15 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist unbefristet. Jeder neue Führerscheinbesitzer erhält diesen für zwei Jahre “auf Probe”.
Gesetzliche Vorschriften zur Führerscheinausbildung der “Klasse” B96:
Umfang des Theorieunterrichts:
- 2,5 Stunden zu je 60 Minuten; entfällt, wenn die Klassen B und B96 in einem Ausbildungsgang erworben werden
Umfang der praktischen Ausbildung:
- 3,5 Stunden zu je 60 Min. praktische Übungen + 1 Stunde Fahren im Real-Verkehr
Vorteile der „Klasse“ B96 gegenüber Klasse BE:
- Ausbildung an nur zwei Tagen
- Keine Prüfung
- Geringere Kosten als Klasse BE
Nachteile der „Klasse“ B96 gegenüber Klasse BE:
- Weniger Zukunftssicherheit wegen der Begrenzung der Gesamtmasse der Kombination auf maximal 4.250 kg. BE-Kombinationen dürfen bis zu 7.000 kg Gesamtmasse aufweisen.
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