Der Führerschein der Klasse C1E
berechtigt zur Führung von:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse sowie der Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse C1E beträgt 18 Jahre. Es ist ein Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 5 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr ist sie befristet auf 5 Jahre. Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird. Die Klasse C1E beinhaltet die Klassen BE und D1E (bei Besitz von D1).

Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Denkbar sind zwei Fälle:

  • Sie ergänzen Ihre bestehende Fahrerlaubnisklasse C1 um die Klasse C1E.
  • Sie erwerben beide Fahrerlaubnisklassen C1/C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang.

Fall 1:

Mit Vorbesitz der Klasse C1

Im ersten Fall können Sie einfach und jederzeit Ihre Prüfung terminieren und die Fahrstunden mit Ihrem Fahrlehrer individuell vereinbaren. Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:

  • 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie mindestens die “Sonderfahrten” durchführen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich, da Sie schon im Vorbesitz der Klasse C1 sein müssen und die theoretische Ausbildung somit bereits genossen haben.

Für den Führerschein der Klasse C1E müssen Sie also nur eine praktische Prüfung ablegen.

Darin müssen Sie zeigen, dass Sie mit den Gefahren des Strassenverkehrs vertraut sind und damit umgehen können, insbesondere im Bezug auf das sichere Führen einer Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger.

Eine Woche

Beispielplan für den Fall mit Vorbesitz der Klasse C1

Fall 2:

Fahrerlaubnisklassen C1/C1E in
einem gemeinsamen Ausbildungsgang

Im zweiten Fall reduziert sich die Gesamtzahl gesetzlich vorgeschriebener
„Sonderfahrten“ beider Klassen von 10 auf 8 Stunden:

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten Solo (C1):

  • 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 0 Stunden zu mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten im Zug (C1E):

  • 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 2 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Woche 1
Woche 2

Beispielplan für den Fall mit den Fahrerlaubnisklassen C1/C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang

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